Videoindexierung in der Search Console: was sich 2023 änderte
Meldung vom 27. Juni 2023. Google hatte den Bericht zur Videoindexierung in der Search Console im Juni 2023 um genauere Gründe für ein damals häufiges Problem ergänzt: Auf einer Seite war zwar ein Video vorhanden, Google fand aber kein ausreichend erkennbares Video für die Indexierung. Die damaligen Hinweise halfen, Darstellung und Einbettung zu prüfen. Diese Hinweise sind kein unveränderter Massstab für den heutigen Bericht.
Die drei damaligen Hinweise
Googles Ankündigung vom 12. Juni 2023 teilte den Sammelhinweis «Google konnte keine deutlich erkennbaren Videos auf der Seite finden» in drei konkretere Gründe auf:
Video ausserhalb des Darstellungsbereichs
Das Video war beim Laden nicht vollständig im sichtbaren Renderingbereich platziert.
Video zu klein
Google empfahl damals eine Höhe über 140 Pixel oder eine Breite über 140 Pixel, die zusätzlich mindestens ein Drittel der Seitenbreite ausmachte.
Video zu hoch
Die damalige Empfehlung lautete eine Höhe unter 1'080 Pixel.
Diese Grössenangaben beschreiben die Juni-2023-Meldung, nicht heutige allgemeine Grenzwerte für jede Videoindexierung. Im dreimonatigen Verlauf konnte der bisherige Sammelhinweis «Google konnte keine deutlich erkennbaren Videos auf der Seite finden» noch eine Weile sichtbar bleiben. Google bezog die Aussage, dass dies «keine Auswirkungen» habe, auf die Seite, nicht auf eine Garantie, dass das Video selbst indexiert oder angezeigt würde. Die URL-Prüfung zeigte Videoangaben, wenn Google auf der geprüften Seite ein Video gefunden hatte.
Im Dezember 2023 verschob sich der Schwerpunkt
Juni 2023: drei Hinweise
Dezember 2023: Hauptinhalt
Heute: Zweck der Seite
Juni 2023: drei Hinweise
Dezember 2023: Hauptinhalt
Heute: Zweck der Seite
Google änderte den Videobericht im Dezember 2023 erneut. Unter den ersetzten eigenständigen Gründen waren «Video ausserhalb des Darstellungsbereichs», «Video zu klein» und «Video zu hoch». Stattdessen erklärte der neue Grund, dass das Video nicht der Hauptinhalt der Seite ist. Ein sichtbares Video in einem Blogartikel, das nur den Text ergänzt, wird dadurch nicht automatisch zu einem indexierbaren Video auf einer Wiedergabeseite.
Dieser spätere Wechsel macht die Meldung von Juni nicht falsch; er begrenzt ihren Nutzen als heutige Anleitung. Eine alte 140- oder 1'080-Pixel-Zahl allein erklärt nicht, warum ein Video im aktuellen Bericht fehlt. Ebenso sind Seitenindexierung und Videoindexierung zwei getrennte Fragen.
So prüfst du einen heutigen Fall
Öffne zuerst den aktuellen Videoindexierungsbericht und lies den Grund für die betroffene indexierte Seite, auf der Google ein Video erkannt hat. Nicht indexierte Seiten erscheinen in diesem Bericht nicht; prüfe in diesem Fall zunächst die Seite selbst. Bei einer einzelnen URL zeigt die URL-Prüfung den Bereich «Videoindexierung» nur, wenn Google dort ein Video gefunden hat.
Wenn der Bericht auf den fehlenden Hauptinhalt hinweist, frage, ob die Seite wirklich eine Wiedergabeseite für ein Video sein soll oder ob das Video bloss einen Text ergänzt. Für eine beabsichtigte Wiedergabeseite nennt Googles aktuelle Video-Hilfe unter anderem die indexierte Seite, ein eingebettetes, nicht verdecktes Video und ein gültiges Thumbnail. Prüfe diese Voraussetzungen und den konkreten Berichtsgrund, bevor du nur Pixelwerte anpasst. Wie du den heutigen Videobericht liest, erklärt die Search-Console-Anleitung im Abschnitt «Videoindexierung: Seite und Video getrennt lesen».
Stand 9. Oktober 2026: Die 2023 separat ausgewiesenen Grössen- und Sichtbarkeitsgründe sind nicht die heutige eigenständige Diagnoseliste. Der aktuelle Bericht unterscheidet indexierte Seiten mit indexiertem Video von indexierten Seiten, deren erkanntes Video nicht indexiert werden konnte; «nicht der Hauptinhalt» ist ein möglicher Grund. Lies den Status am konkreten Fall und verwechsle einen alten historischen Hinweis nicht mit einer heute geltenden Pixelregel.
Die nächste Handlung ist deshalb keine pauschale Vergrösserung des Players. Prüfe Seitenindexierung, Zweck der Seite, gefundenes Video und den aktuellen Grund, behebe den belegten Mangel und kontrolliere die URL erneut. Die Meldung erklärt, warum ältere Anleitungen mit festen Pixelgrenzen nicht mehr als heutige Checkliste taugen.
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Dieser Beitrag erklärt den heutigen Videobericht und die übrigen Berichte:
Über die Autorin

Lisa-Marie Unger
Lisa-Marie hat 2018 Publizistik und Kommunikationswissenschaften abgeschlossen und arbeitet bei netpulse AG als Projektleiterin für Google Ads. Sie informiert über SEO (Suchmaschinenoptimierung) und führt Schulungen durch.


