Lisa-Marie Unger, Dez. 15, 2023

Google AdMob - Neues programmatic Bidding

Ab Anfang 2024 wird Google AdMob die programmatische Gebotsunterstützung für Inventar einführen, das für limitierte Anzeigen geeignet ist. Dieser innovative Serving-Modus ermöglicht eine kontextbezogene programmatische Nachfrage und richtet sich insbesondere an Publisher, die limitierte Anzeigen schalten.


Die Einführung dieses neuen Modus ermöglicht die Einbindung von programmatischer Nachfrage von verschiedenen Quellen, darunter:


Google Demand: Das ermöglicht eine nahtlose Integration mit dem umfangreichen Werbenetzwerk von Google.


Autorisierten Käufern: Publisher können von autorisierten Käufern, die spezifische Kriterien erfüllen, programmatische Gebote erhalten.


Offenen Bietern: Diese Offenen Bieter erweitern die Vielfalt der verfügbaren Nachfragequellen und bieten den Publishern eine breitere Auswahl an Werbepartnern.


SDK-Geboten: Die Integration von Software Development Kits (SDK) ermöglicht es, programmatische Gebote über mobile Apps zu empfangen und zu verarbeiten.


Die Funktion erklärt

Die Einführung dieses neuen Serving-Modus durch Google AdMob bietet Verlegern zweifellos die Möglichkeit, ihre Einnahmen durch programmatische Nachfrage zu steigern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verwendung von Cookies, die ausschliesslich für ungültigen Datenverkehr gelten, rechtliche Implikationen haben kann. Daher wird dringend empfohlen, sich von der eigenen Rechtsabteilung beraten zu lassen, bevor man entscheidet, ob diese Funktion genutzt werden möchte oder nicht.

Die Funktionsweise dieses neuen Modus sieht vor, dass Google Cookies zur Erkennung von ungültigem Datenverkehr verwendet und lokale Speicherung aktiviert. Diese Massnahmen erfolgen unabhängig von den Zustimmungssignalen des Nutzers bei eingeschränkten Anzeigenanfragen. Durch die Nutzung dieses Serving-Modus wird die programmatische Nachfrage aktiviert, wobei auch ein Cookie zur Erkennung von ungültigem Datenverkehr und lokale Speicherung zum Einsatz kommen.


Ausblick

Google empfiehlt den Verlegern, vor der Entscheidung, ob sie diese Funktion nutzen möchten oder nicht, ihre Rechtsteams zu konsultieren und dabei die geltenden Vorschriften und Richtlinien zu berücksichtigen. Verleger sollten sorgfältig prüfen, ob die Verwendung von ungültigen reinen Verkehrs-Cookies und lokalen Speicherungen auf ihren Websites/Apps die Zustimmung der Nutzer erfordert.


Für Verleger, die keine ungültigen verkehrsabhängigen Cookies verwenden und lokale Speicherung ohne Zustimmung der Nutzer vermeiden möchten, besteht die Option, diese Funktion zu deaktivieren.


Quelle: Searchengineland.com 

Über die Autorin

Lisa-Marie Unger

Lisa-Marie hat ihr Studium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften 2018 an der Universität Zürich abgeschlossen. Seither arbeitet sie als Projektleiterin im Bereich Google Ads für die netpulse AG. 2022 hat sich ihr Schwerpunkt auf den Bereich Content Creation verlagert. Sie versorgt sowohl Kunden, als auch Mitarbeiter mit Neuigkeiten und Anleitungen aus den Bereichen SEO, Local SEO, Google Ads, Social Media, Google Analytics, GA4 uvm. Ausserdem widmet sie sich der internen und externen Schulung.


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