Lisa-Marie Unger, Jan. 15, 2024

Google Ads - Third Party Cookies Opt-out

Google gewährt Websites eine verlängerte Frist, um sich von der Verwendung von Drittanbieter-Cookies zu entwöhnen.


Um mögliche Kompatibilitätsprobleme zu minimieren, hat Google eine Studie zur geplanten Einstellung von Drittanbieter-Cookies eingeleitet. Während Chrome den Plan verfolgt, solche Cookies bis zum 3. Quartal 2024 vollständig zu eliminieren, ermöglicht dieses Programm Webseiten und Online-Diensten, sie vorübergehend bis zum 27. Dezember 2024 weiterhin zu nutzen.


Dennoch wird von den Entwicklern erwartet, dass sie ihre Plattformen und Dienste rechtzeitig anpassen, um sich auf die bevorstehende Änderung vorzubereiten.


Für Werbetreibende, die stark auf gezielte Werbung durch Drittanbieter-Cookies angewiesen sind, könnte diese Verlängerung eine willkommene Atempause darstellen. Es ist jedoch essentiell, dass diese Marketer ihre Werbestrategien vor dem Dezembertermin überdenken und anpassen, da nach diesem Zeitpunkt keine weiteren Aufschübe zu erwarten sind.

Bild eines Blogs von Google über Third Party Cookies Opt-out

Die Opt-out Lösung

Für qualifizierte Websites bietet Google die Möglichkeit, an einem Test zur Abschaffung von Drittanbieter-Cookies teilzunehmen. Hierbei wird JavaScript verwendet, um spezielle Zugriffstokens in Chrome zu generieren. Um an diesem Test teilzunehmen, müssen Websites die Option "Drittanbieter-Abgleich" auf der Registrierungsseite des Tests aktivieren. Das entsprechende Drittanbieter-Token sollte über ein <meta>-Tag im JavaScript und nicht im HTML-Code oder in einem HTTP-Header bereitgestellt werden.


Die Teilnehmer des Tests sollten die Tokens bis spätestens zum 1. April 2024 implementieren.


Dieses Programm richtet sich insbesondere an Einbettungen und Dienste, die Drittanbieter-Cookies nutzen und den strengen Kriterien von Google entsprechen.


Einige wichtige Punkte zu beachten sind:


  • Dienste mit werbebezogenem Fokus sind nicht zugelassen.
  • Domains, die in erster Linie für Werbezwecke bekannt sind, einschliesslich Subdomains, werden wahrscheinlich abgelehnt.
  • Um berücksichtigt zu werden, müssen Auswirkungen direkt auf Endnutzer zurückzuführen sein; Probleme, die lediglich spätere Datenanalysen betreffen, werden nicht berücksichtigt. Bei der Einreichung von Fehlerberichten sollte eine detaillierte Beschreibung des Problems und Schritte zur Reproduktion beigefügt werden.
  • Google prüft nur Anfragen, die tatsächliche Fehler aufweisen, und bietet ein Verfahren zur Klärung an.
  • Websites, die sowohl werbebezogenen als auch nicht-werbebezogenen Content enthalten und mit Werbedomains verknüpft sind, werden wahrscheinlich abgelehnt.


Nach Einreichung des Antrags wird Google diesen überprüfen. Die Antwortzeiten können variieren, und bei ausbleibender Antwort nach ein bis zwei Wochen empfiehlt Google, sich direkt an die angegebene E-Mail-Adresse zu wenden.


Google’s offizielles Statement

Ein Sprecher von Google äusserte sich zu dem Thema wie folgt:


"Derzeit liegt unser Fokus ausschliesslich auf Einbettungen und Diensten von Drittanbietern. Erstanbieter-Websites werden dringend empfohlen, fortlaufende Anpassungen an ihren Webseiten vorzunehmen, um mögliche Fehler zu korrigieren und ihre Drittanbieter-Integrationen zu ermutigen, sich für diese spezifische Testphase zu registrieren."


Quelle: Searchengineland.com 

Über die Autorin

Lisa-Marie Unger

Lisa-Marie hat ihr Studium in Publizistik- und Kommunikationswissenschaften 2018 an der Universität Zürich abgeschlossen. Seither arbeitet sie als Projektleiterin im Bereich Google Ads für die netpulse AG. 2022 hat sich ihr Schwerpunkt auf den Bereich Content Creation verlagert. Sie versorgt sowohl Kunden, als auch Mitarbeiter mit Neuigkeiten und Anleitungen aus den Bereichen SEO, Local SEO, Google Ads, Social Media, Google Analytics, GA4 uvm. Ausserdem widmet sie sich der internen und externen Schulung.


Hast du Fragen an Lisa-Marie? Dann schreib ihr gerne ein E-Mail.

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